Ab Freitag, den 21. Januar, gelten im Landkreis Karlsruhe nächtliche Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Das teilt das Landratsamt mit. Grund dafür ist, dass die 7-Tage-Inzidenz am Donnerstag den zweiten Tag in Folge über dem Schwellenwert von 500 lag.
Nach Inzidenzen von 541,8 am Mittwoch (19.1.) und 622,1 am Donnerstag hat das Gesundheitsamt die entsprechende Feststellung getroffen. Für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene gilt damit die nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr. Ausnahmen gibt es bei Vorliegen triftiger Gründe, unter anderem im Hinblick auf die Berufsausübung, den Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern und beim Spazierengehen sowie der körperlichen Bewegung allein im Freien, so das Gesundheitsamt. Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen sind außerdem Minderjährige, sofern sie asymptomatisch sind.
In der Stadt Karlsruhe gilt diese Regelung bereits, nachdem der Schwellenwert von 500 dort schon in der vergangenen Woche überschritten wurde. Die Maßnahmen treten wieder außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 500 liegt.
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