Ab Sommer: Zweitwohnungssteuer in Stutensee

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Bild: pixabay.com

Von Martin Strohal | 30.12.2021 21:40 | 1 Kommentar

Nach einiger Diskussion in der Gemeinderatssitzung beschloss das Gremium mehrheitlich die Einführung einer Zweitwohnungssteuer. Jeder, der in Stutensee mit Zweitwohnsitz gemeldet ist, muss ab Juli 2022 10% der Jahresnettokaltmiete an die Stadt zahlen. Diskussionen gab es um Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Studierende, die mit Zweitwohnsitz bei den Eltern gemeldet sind.

Der Haushalt der Stadtverwaltung befindet sich in den roten Zahlen. Das Regierungspräsidium hat Stutensee deshalb zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung aufgefordert. Nach der Erhöhung einiger Gebühren und Abgaben soll nun die neue Zweitwohnungssteuer weiteres Geld in die Kassen bringen. Außerdem soll die Steuer dazu motivieren, seinen Hauptwohnsitz nach Stutensee zu verlegen. Dies würde dazu beitragen, Umlagen vom Land zu erhöhen, die sich an der Einwohnerzahl einer Stadt bemessen.

Die CDU/FDP zweifelte in der Sitzung des Gemeinderats am 21. Dezember den Nutzen an. Von 40.000 Euro geplanten Einnahmen pro Jahr müsse der Verwaltungsaufwand abgezogen werden. Außerdem werde das auch Familien treffen, deren Kinder auswärts studieren, aber in ihrem Kinderzimmer noch ihren Zweitwohnsitz hätten.

Hierfür eine Ausnahme zu schaffen, befürworteten Christine Stemke (Grüne) und Wolfgang Sickinger (SPD). Oberbürgermeisterin Petra Becker bezweifelte jedoch, ob sich das rechtssicher darstellen ließe, da man ja nicht nur das Wohnen bei den Eltern, sondern auch bei Großeltern, Onkeln, Tanten und ähnlichem einschließen wolle. Ein Antrag der Grünen, diese Ausnahme einzuführen, wurde vom Gremium mehrheitlich mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Im Umfeld von Universitätsstädten sei eine solche Zweitwohnungssteuer gängig, so Klaus Mayer (Freie Wähler). Auch in Linkenheim-Hochstetten gebe es sie. Dauerhaft sei mit einem fünfstelligen Betrag zu rechnen. Die Vorteile würden aus der Sicht seiner Fraktion überwiegen.

„Die Höhe ist verkraftbar“, meinte Tobias Walter (Junge Liste). Thomas Hornung (CDU) hingegen konnte nicht verstehen, wen man mit dieser Steuer treffen wolle, abgesehen vom reinen Geldeinnehmen. „Ich bin immer dabei, wenn Leute viel Geld haben, aber nicht bei Studenten“, sagte er.

Die städtische Kämmerin Anja Leyerle wies daraufhin, dass Arbeitnehmer, die nur wegen ihres Berufs eine Zweitwohnung hätten, von der Steuer ausgenommen sei. Ebenso entfalle die Steuerpflicht, wenn die Zweitwohnung der Betreuung pflegebedürftiger Menschen dient und sich in einem Altenwohn-, Pflege- oder Behindertenheim oder einer vergleichbaren Einrichtung befindet. Studierende auszunehmen sei nicht üblich. Als Grundlage der Berechnung werde dann eine ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen.

Schließlich beschloss das Gremium mehrheitlich die Einführung der Steuer. Die Mitglieder der CDU/FDP-Fraktion stimmten dagegen bzw. enthielten sich der Stimme.

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