Vergangenes Jahr wurde das Grundsteuergesetz in Baden-Württemberg reformiert. Die neue Regelung greift aber erst ab 2025. Bis dahin müssen die benötigten Messbeträge ermittelt werden. Auf dieser Basis wird der Gemeinderat über die Höhe des Stutenseer Hebesatzes entscheiden. Dann wird absehbar sein, für wen es teurer oder günstiger wird als bislang.
Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Einheitsbewertung bei der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Daraufhin hat der Bundestag Ende 2019 ein Grundsteuerreformgesetz beschlossen. Den Ländern wurde die Möglichkeit eingeräumt, vom Bundesrecht abzuweichen. Das hat Baden-Württemberg mit einem eigenen Landesgrundsteuergesetz im Oktober 2020 getan. Das neue Verfahren soll gerechter sein. Das Steueraufkommen soll sich insgesamt dadurch nicht verändern. Die Einnahmen stehen weiterhin den Kommunen zu.
Die Bewertung von Grundstücken erfolgt künftig auf der Grundlage von zwei Kennzahlen: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert. Das Ergebnis ist der Grundsteuerwert. Anschließend wird eine Steuermesszahl angewendet. Darüber sollen förderwürdige Zwecke unterstützt werden. Wird ein Grundstück zum Wohnen genutzt, wird die Steuermesszahl beispielsweise um 30 Prozent reduziert. Das Ergebnis der Multiplikation von Grundsteuerwert und Steuermesszahl ist der Grundsteuermessbetrag. Dieser wird wiederum mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune multipliziert.
Zunächst müssen die Bodenrichtwerte ermittelt werden, um die Steuerhöhe errechnen zu können. Laut Stadtverwaltung werden diese im Sommer 2022 vorliegen. Erst im Jahr 2024 werden alle Daten vorliegen, damit der Stutenseer Gemeinderat über die Höhe des künftigen Hebesatzes beschließen kann.
Bildquellen:
- Boden Grundstück: pixabay.com
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