Nach einer aktuellen Information durch das Landratsamt Karlsruhe ist im Rahmen der möglichen Auslegung der aktuellen CoronaVo nach Mitteilung des Wirtschaftsministeriums „ das Abholen durch den Kunden nach vorheriger Bestellung (Verpflichtungsgeschäft)“ von Speiseeis möglich.
Das fertig zubereitete Speiseeis könne demnach nach vorher vereinbarter Abholzeit gegen Bezahlung entgegengenommen werden. Die Einhaltung von Hygienevorgaben sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Warteschlangen seien zu beachten. Nach wie vor sei das Verweilen an Eisdielen grundsätzlich verboten.
Bildquellen:
- Eis: Pixabay
Ehrenamt von meinstutensee.de unterstützen
- Unabhängiger Lokaljournalismus
- Spenden steuerlich absetzbar
- Sichert unsere Server & Technik
Rückmeldungen
Sie haben Rückmeldungen zum Thema des Artikels, Aspekte, die nicht genannt wurden? Inhaltliche Fehler? Schreiben Sie uns gerne, damit wir dem nachgehen können!
Kontakt aufnehmen

