Betretungsverbot für öffentliche Flächen in Stutensee ab 21. März

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Bild: pixabay.com

Von Pressemitteilungen Stadtverwaltung Stutensee und Landkreis Karlsruhe | 20.03.2020 15:43 | 14 Kommentare

Die Stadt Stutensee hat am Freitagnachmittag ein Betretungsverbot für das gesamte Stadtgebiet per Allgemeinverfügung erlassen. Das Betretungsverbot für öffentliche Orte tritt am Samstag, den 21. März, 0.00 Uhr in Kraft und wird zunächst bis einschließlich Freitag, den 3. April, 24 Uhr, gelten. Hintergrund sind die trotz bereits ergriffener Maßnahmen zuletzt deutlich angestiegenen Infektionszahlen auch im Landkreis Karlsruhe, die weitere Einschränkungen zur Verlangsamung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) unumgänglich machen.

Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung ist das Betreten öffentlicher Orte, insbesondere von Straßen, Wegen, Plätzen, Gehwegen sowie öffentlichen Grünflächen, Schulgelände und Parkanlagen, untersagt. Öffentliche Orte dürfen nur noch für dringende Angelegenheiten betreten werden. Hierzu zählt vorrangig der Weg zur Arbeit, der Gang zum Arzt beziehungsweise Therapeut sowie Erledigungen zur Deckung der notwendigen Bedürfnisse des täglichen Lebens. Diese schließen insbesondere Drogerie-, Apotheken- und Lebensmitteleinkäufe, Tanken sowie Post- und Bankgeschäfte, aber auch Hilfeleistungen für unterstützungsbedürftige Personen mit  ein. Eine Übersicht der zulässigen Ausnahmen ist unter § 1 Ziffer 2 der erlassenen Allgemeinverfügung genau definiert.

Wer sich im öffentlichen Raum aufhält, darf dies nur allein, zu zweit oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben oder mit Haustieren. Dabei ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Diese Abstandsregel gilt nicht für Personen eines gemeinsamen Haushaltes. Die Polizei sowie der Gemeindevollzugsdienst werden die Einhaltung der Allgemeinverfügung kontrollieren.

„Diese Maßnahmen bedeuten Verzicht, sind aber ohne großen Aufwand umzusetzen und in ihrer Wirkung von enormer Bedeutung“, betont Oberbürgermeisterin Petra Becker.  „Insbesondere ältere und kranke Menschen sind auf uns alle als Gemeinschaft angewiesen. Werden wir unserer Verantwortung gerecht. Wir stehen vor entscheidenden Tagen und Wochen. Auch wenn wir nicht persönlich nebeneinander stehen können, so stehen wir doch zusammen“, so die Oberbürgermeisterin. „Bitte bleiben Sie zu Hause.“ Die Allgemeinverfügung der Stadt Stutensee finden Sie auf der Website der Stadtverwaltung (PDF).

Mit der Allgemeinverfügung folgt die Stadtverwaltung einem Vorschlag des Landkreises. „Ein derartiges Betretungsverbot hätten wir gerne vermieden, wir halten es aber für unausweichlich, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu erschweren und geben daher diese dringende Empfehlung an die Landkreiskommunen“, betont Landrat Dr. Christoph Schnaudigel. “Ich habe kein Verständnis dafür, wie verantwortungslos und egoistisch sich ein kleiner Teil der Landkreisbevölkerung verhält und damit die Gesundheit aller unnötig gefährdet.“

Die Empfehlung des Landkreises, die in Stutensee und anderen Kommunenumgesetzt wurde, geht über die Maßnahmen des Landes hinaus, die noch das Zusammensein von drei Personen im öffentlichen Raum – abgesehen von Familien – zulassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro und mehrjährige Haftstrafen, so Innenminister Thomas Strobl.

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