Am Freitag, den 13. März, hat die Stadtverwaltung eine rechtlich bindende Allgemeinverfügung erlassen, die die Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung der Corona-Verbreitung zusammenfasst.
Neben der Schließung öffentlicher Einrichtungen wird auch das Verbot der Öffnung von Schank- und Speisegaststätten mit Musik und Tanz angeordnet. Zudem ist jede öffentliche Veranstaltung oder Versammlung in geschlossenen Räumen untersagt sowie Besuche in stationären Pflegeeinrichtungen.
Bei Zuwiderhandlungen kann unmittelbarer Zwang ausgeübt werden.
Das vollständige Dokument ist auf der Website der Stadt zu finden.
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