Amnestie für unerlaubten Waffenbesitz

Symbolbild

Bild: Baldr80/pixabay.com

Von Martin Strohal | 01.03.2018 10:45 | 5 Kommentare

Noch bis zum 1. Juli 2018 greift die im Zuge der Novellierung des Waffenrechts 2017 festgelegte Amnestie. Wer eine unerlaubt besessene Waffe oder Munition bis zum ersten Juli 2018 der Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, Besitzes oder Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft, teilt die Stadtverwaltung mit.

Diese vom Gesetzgeber gewährte Amnestie gilt jedoch nicht, wenn vor der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe dem bisherigen Besitzer der Waffe die Einleitung des Straft- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekanntgegeben worden ist oder der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

Bei Fragen zur Amnestieregelung steht Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Stutensee unter Telefon 07244/969-261 oder per E-Mail an waffenbehoerde@stutensee.de zur Verfügung.

Bildquellen:

  • Waffen: Baldr80/pixabay.com
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