Rechtswidrige Befahrung von Landwirtschaftswegen

Bild: Stadt Stutensee

Von Redaktion meinstutensee.de | 06.05.2015 20:42 | 4 Kommentare

Wie in vergangener Zeit häufiger festgestellt und der Stadtverwaltung zugetragen wurde, wird der Wirtschaftsweg zwischen dem Stadtteil Büchig und der Camping-Anlage „Lichtbund“ gerade in den Morgenstunden mitunter stark von PKWs als auch von LKWs befahren, obwohl dies untersagt und gut sichtbar mit einem Verbotsschild gekennzeichnet ist. Ebenfalls besonders auffällig ist die rechtswidrige Befahrung des Landwirtschaftswegs zwischen den Stadtteilen Staffort und Spöck auf Höhe des Hernauhofs.

Die Stadtverwaltung weist nochmals darauf hin, dass die Nutzung von Landwirtschaftswegen lediglich landwirtschaftlichen Fahrzeugen genehmigt ist und bittet um Beachtung, da bei Missachtung mit einem Verwarnungsgeld zu rechnen ist. Diese Regelung gilt ausnahmslos für alle entsprechend gekennzeichneten Wege.

Bildquellen:

  • Befahrung Landwirtschaftsweg: Stadt Stutensee
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