Tierkot auf öffentlichen Flächen ist zu beseitigen

Von Redaktion meinstutensee.de | 25.03.2015 20:55 | 4 Kommentare

Das Thema „Tierkot auf öffentlichen Flächen“ ist ein leidiger Dauerbrenner in den Kommunen. Auch bei der Stutenseer Stadtverwaltung reißen die Beschwerden über die Hinterlassenschaften nicht ab.

Trotz regelmäßiger Appelle lassen einige Tierbesitzer ihre Lieblinge immer noch auf öffentlichen Straßen, Grünanlagen, Gehwege, in Nachbars Vorgarten oder gar auf Kinderspielplätzen „austreten“ bzw. beseitigen die Hinterlassenschaften nicht. Offenbar wissen diese Halter nicht, dass sie dadurch ihre Mitbürger und in solch sensiblen Bereichen gerade Kinder gesundheitlichen Gefahren aussetzen, sei es durch unfreiwilligen Kontakt mit den Fäkalien oder das Ausrutschen auf glitschigen Haufen. Die polizeiliche Umweltschutzverordnung der Stadt Stutensee besagt gemäß § 13, dass „der Halter und Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf (Geh-) Wegen, in fremden Vorgärten oder in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichtet.“ Dies ist mehr als nur eine unverbindliche Bitte, sondern stellt bei Nichtbeachtung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße belegt werden kann. Dieser Apell ist nicht nur an rücksichtslose Hundebesitzer, sondern an alle Tierbesitzer gerichtet.

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