„Schulgässle“ vorerst weiter gesperrt

Fußwegsperrung Eggensteiner Straße/Schulstraße

Bild: Leserfoto

Von Martin Strohal | 19.09.2026 7:43 | 2 Kommentare

Seit mehr als zwei Jahren ist das „Schulgässle“ in Blankenloch gesperrt. Lose Ziegel an einer angrenzenden Scheune wurden von der Stadtverwaltung als Gefahr eingestuft. Das Verfahren ist inzwischen beim Verwaltungsgericht anhängig. Dieses habe nun angeregt, dass die Stadt und der Eigentümer aufeinander zugehen, um möglichst eine einvernehmliche Lösung zu finden, teilt die Stadtverwaltung mit.

Über zwei Jahre ist der schmale Verbindungsweg zwischen Eggensteiner Straße und der Pestalozzi-Grundschule in Blankenloch durch die Stadtverwaltung gesperrt. Bürgerinnen und Bürger hätten im Juni 2024 auf herabgefallene Ziegel hingewiesen, so die Stadt in einer Pressemitteilung. Einige Tage später wurde die Meldung auf „lose Ziegel“, also nicht herabgefallene, korrigiert. Zudem handele es sich um eine Scheune, nicht um ein Wohnhaus, wie ursprünglich vermeldet.

Die Baurechtsbehörde habe den Eigentümer damals aufgefordert, die festgestellten Mängel fachgerecht zu beseitigen und das Dach dauerhaft zu sichern. Gegen diese Anordnung hatte der Eigentümer einen Rechtsbehelf eingelegt. Das Verfahren ist derzeit beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig.

Gegenüber meinstutensee.de teilte der Eigentümer mit, die Reparaturen vorgenommen zu haben. Trotz mehreren Sturmlagen in den vergangenen zwei Jahren seien alle Ziegel auf dem Dach.

„Solange eine Gefahr für Passanten und insbesondere für Schulkinder besteht, bleibt die Sperrung aufrechterhalten“, erklärte der Leiter des Ordnungsamts Thomas Schoch. Wann das „Schulgässle“ wieder freigegeben werden kann, sei derzeit daher noch offen.

Die Stadtverwaltung setzt nun auf eine einvernehmliche Lösung mit dem Hauseigentümer. „Wir hoffen darauf, dass im Rahmen eines klärenden Gesprächs unter Mitwirkung beider Parteien eine kurzfristige Lösung gefunden werden kann“, so Maximilian Grady. Er leitet seit Kurzem das Amt für Baurecht, kommunale Gebäude und Liegenschaften.

Sollte keine einvernehmliche Lösung möglich sein, müsse das laufende Rechtsbehelfsverfahren weitergeführt werden, erklärt er. „Wann eine abschließende Entscheidung getroffen werden kann, lässt sich derzeit nicht absehen.“

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