Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Grundsteuer für ungültig erklärt. In den vergangenen Jahren musste deshalb ein neues Verfahren festgelegt werden. Am 1. Januar tritt dieses in Kraft. Der Stutenseer Gemeinderat hat als letzten Schritt die neuen Hebesetze dafür festgelegt. Am 26. November gibt es eine Informationsveranstaltung dazu, im Anschluss schaltet die Stadtverwaltung eine Hotline.
Die Bundesregierung hatte an die Kommunen appelliert, die neuen Hebesetze aufkommensneutral zu gestalten. „Ein Appell“, wie Stutensees Kämmerin Anja Leyerle dem Gemeinderat erläuterte, „keine Verpflichtung.“ Anhand mehrerer realer Beispiele veranschaulichte sie die Auswirkung unterschiedlicher Hebesätze.
Auch wenn die Stadtverwaltung am Ende in Summe dieselben Einnahmen hat, kann das für einzelne Betroffene eine Erhöhung der Grundsteuer um mehrere hundert Prozent bedeuten, während andere weniger zahlen als bisher. „Die großen Änderungen liegen am Grundsteuer-Messbetrag, nicht am Hebesatz“, so Leyerle. Die Stadt habe deshalb keinen großen Einfluss.
Gleiche Einnahmen für die Stadt mit neuem Hebesatz
Stutensee nimmt bislang etwa 30.000 Euro über die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) ein und etwa 3,2 Millionen Euro über die Grundsteuer B. Die Hebesätze liegen bei 300 vom Hundert in Grundsteuer A, seit 1996 nicht verändert, und bei 370 vom Hundert in Grundsteuer B, zuletzt erhöht im Jahr 2022.
Laut Transparenzregister würden Hebesätze im Bereich von 164 bis 182 vom Hundert als „aufkommensneutral“ für die Stadt Stutensee gewertert werden, so Leyerle.
Der Gemeinderat beschloss, den Hebesatz für Grundsteuer A unverändert zu lassen und für die Grundsteuer B auf 179 vom Hundert festzusetzen. Noch lägen nicht alle Daten vom Finanzamt vor, aber laut bisherigen Berechnungen würde dieser Satz zu Einnahmen in Höhe von 3,104 Millionen Euro führen statt bisher von 3,163 Millionen. 57 Prozent der Grundstückseigentümer würden künftig weniger zahlen als bisher, alle anderen folglich mehr, da sich das Gesamtaufkommen kaum verändert.
Die Grundsteuer ergibt sich aus folgender Berechnung:
- Schritt: Grundsteuerwert = Grundstücksfläche x Bodenrichtwert
- Schritt: Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert x Steuermesszahl
- Schritt: Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x Hebesatz
Nur der Hebesatz wird von der Stadt festgelegt. Da der Grundsteuermessbetrag durch die neue ermittelten Werte höher ausfällt als bisher, führt ein geringerer Hebesatz über alle Grundstücke trotzdem zum gleichen Steueraufkommen.
Veranstaltung und Hotline
Da die Stadtverwaltung mit Fragen zu der neuen Grundsteuer rechnet, führt sie am 26. November 2024 um 19 Uhr eine Infoveranstaltung in der Blankenlocher Festhalle durch. Dazu eingeladen ist ein Vertreter des gemeinsamen Gutachterausschusses. Ab dem 27. November soll zum einen eine telefonische Hotline geschaltet werden. Außerdem soll jeder die Möglichkeit bekommen, über die städtische Website seinen persönlichen Grundsteuerbetrag auszurechnen.
Das sagt der Gemeinderat
„Für die Stadt gibt es keine Mehreinnahmen“, betonte Tobias Walter (CDU/FDP). Es handele sich um eine Landesreform, Stutensee könne nichts dafür. Er freue sich, dass die Stadt dem Vorschlag seiner Fraktion nach Durchführung einer Infoveranstaltung nachkomme.
„Das neue Verfahren führt zu Steuergerechtigkeit“, so Sven Schiebel (Freie Wähler). Auch wenn es für manche nachteilig sei.
„Der Grund für das Urteil war die Ungerechtigkeit bei vergleichbaren Grundstücken“, so Kathrin Weisser (Grüne). Sie schlug vor, in ein bis zwei Jahren auch über eine Einführung der neuen Grundsteuer C nachzudenken, die sich speziell an unbebaute, aber baureife Grundstücke richte.
Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat, die Gewerbesteuer von 360 auf 370 vom Hundert zu erhöhen, um sich den Werten aller umliegender Gemeinden anzupassen. Das führe zu Mehreinnahmen von etwa 250.000 Euro.
Fünf Mitglieder des Gremiums stimmten gegen die Anpassungen. Sie wurden aber mit großer Mehrheit angenommen.
Ergänzung 23.11.2024: Berechnungsformeln hinzugefügt, um das Verfahren verständlicher zu machen.
Korrektur 04.12.2024: Es stimmten nicht, wie angegeben, nur zwei Mitglieder des Gemeinderats gegen die Anpassung, sondern fünf. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Bildquellen:
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