Eingriffskonzept gegen ungenehmigte Bauten

Holzlagerplätze

Bild: Martin Strohal

Von Martin Strohal | 06.06.2024 8:29 | 4 Kommentare

Hütten, Brennholzstapel, Zäune, Lagerstätten oder dauerhaft abgestellte Hänger – all das ist im Landschaftsschutzgebiet „Blankenlocher Wiesen“ östlich von Blankenloch zu finden. Vieles davon widerspricht den Nutzungsbedingungen oder wurde ohne Genehmigung errichtet und ist damit illegal. Die Stadtverwaltung beginnt nun damit, die rechtlichen Regelungen durchzusetzen.

Schon seit mehreren Jahren wird das Thema unter dem Begriff „illegale Bauten im Außenbereich“ im Gemeinderat behandelt. 2021 hatte eine Drohnenbefliegung des Landschaftsschutzgebiets „Blankenlocher Wiesen“ stattgefunden, um den aktuellen Stand zu dokumentieren. Dabei waren 114 mögliche Verstöße gegen die Schutzverordnung des Landratsamts festgestellt worden. Aufgrund von Personalengpässen blieb das Thema dann jedoch liegen. Da die Verwaltung nicht willkürlich gegen einzelne Verstöße vorgehen darf, sondern alle gleich behandeln muss, musste erst ein entsprechendes Konzept erstellt werden.

Nun will die Verwaltung systematisch einschreiten und im Landschaftsschutzgebiet wieder einen ordnungsgemäßen Zustand herstellen, um den Schutzzweck des Gebiets zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt habe das jetzt vorliegende Eingriffskonzept sehr begrüßt, so die Stadtverwaltung.

Im ersten Schritt erhalten die betroffenen Grundstückseigentümer:innen einen Anhörungsbogen. Im Anschluss wird die Genehmigungsfähigkeit geprüft. Ist ein Bauwerk genehmigungsfähig, liegt aber keine Baugenehmigung vor, könne diese nachträglich erteilt werden. In allen anderen Fällen zieht die Verwaltung es vor, einen Vertrag über den Rückbau mit den Betroffenen zu schließen. Dabei würden „angemessene Fristen“ gesetzt, die auch mehrere Jahre betragen können. Wird der Vertrag nicht angenommen, kann es zu einer Abbruchverfügung kommen, sofern das Landratsamt keine Ausnahme erteilt. Letztlich wird aber jeder Einzelfall untersucht und bewertet.

Aufgrund der personellen Situation im Rathaus könne nicht gegen alle 114 Verstöße gleichzeitig vorgegangen werden. Stattdessen soll das in 10er- oder 20er-Gruppen geschehen, gestaffelt nach Intensität der Verstöße. So stehen große, ungenehmigte Scheunen oben auf der Liste, während kleine Gartengerätehütten und Zäune weiter unten folgen. Zudem sollen neuere Verstöße vor älteren bearbeitet werden.

Die Stadtverwaltung rechnet mit Protest gegen die geplanten Maßnahmen und bittet die Mitglieder des Gemeinderats, nicht aufgrund einer Mobilisierung nachzugeben, da sonst die Gleichbehandlung gefährdet sei. „Die Lautstärke ist irrelevant, wenn man sich Sachargumenten stellt“, so die Verwaltung.

Das sagt der Gemeinderat

„Die Bauten werden immer mehr und hässlicher“, urteilte Thomas Hornung (CDU/FDP-Fraktion). Deshalb sei es „allerhöchste Zeit“, etwas zu unternehmen. Auch in anderen Gebieten solle nicht abgewartet werden.

„Das wird kein Kindergeburtstag“, so Klaus Mayer (Freie Wähler). Aber seine Fraktion stehe hinter dem Vorgehen.

„Wir haben seit mindestens 15 Jahre Anträge zu dem Thema gestellt“, so Ludwig Streib (Grüne). Beim angekündigten Ermessensspielraum müsse dieser zugunsten der Natur ausgelegt werden.

„Hier wird nichts über das Knie gebrochen“, so Wolfgang Sickinger (SPD). Es gebe eine Vereinbarung bei Einsicht mit langen Fristen, das sei ein faires Vorgehen. Den Widerstand müsse man aushalten im Sinne von Natur- und Artenschutz.

„Wir müssen der Verwaltung den Rücken stärken“, sagte Tobias Walter (Junge Liste). Diese habe es sich schwer gemacht, ein faires Verfahren zu finden.

Bei einer Gegenstimme aus der CDU/FDP-Fraktion wurde das Vorgehen beschlossen.

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