Im September beschloss der Gemeinderat, die Umstellung der öffentlichen Straßenbeleuchtung auf LED an den Bieter mit dem besten Angebot zu vergeben. Der zweite Bieter, der deshalb nicht zum Zug kam, brachte Einwände gegen die Ausschreibung hervor. Das Verfahren muss deshalb erneut durchgeführt werden.
Der zweite Bieter hatte mit 722.645,17 EUR brutto den besseren Preis geboten als der ausgewählte (734.088,18 EUR). Bei dem Umfang der Garantieleistungen schnitt er jedoch schlechter ab. Er sah sich dadurch ungleich behandelt und brachte Einwände gegen die Ausschreibung hervor.
Die Stadtverwaltung ließ die Einwände von einem Rechtsanwalt prüfen. Dieser empfahl der Stadt, die Ausschreibung aufzuheben und ein neues Vergabeverfahren einzuleiten.
Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung, brachte jedoch Enttäuschung und Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass der Verwaltung ein solcher Fehler unterlaufen sei.
„Wir hatten das erst beschlossen und gehofft, dass wir bei dem Thema endlich weiterkommen“, so Tobias Walter (Junge Liste). Seine Frage, ob die staatlichen Fördergelder für die Umrüstung deshalb verloren seien, verneinte Baubürgermeisterin Tamara Schönhaar. „Wir gehen davon aus, dass das nicht förderschädlich ist, aber wir klären das“, sagte sie.
„Wir haben regelmäßig ein bis vier Vergaben pro Monat“, versuchte Schönhaar die Situation zu erklären. „Die meisten laufen problemlos.“ Kompliziert werde es, wenn andere Kriterien als nur der Preis für die Auswahl herangezogen würden – hier der Umfang der Garantieleistungen. Wenn die Fachplaner-Büros, die die jeweiligen Projekte begleiten, keine eigene Rechtsabteilung hätten, werde die Stadtverwaltung künftig fachanwaltliche Beratung hinzuziehen. Das sei die Konsequenz aus diesem Vorfall.
Der Gemeinderat stimmte im Folgenden einstimmig für das vorgeschlagene Vorgehen.
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