„Flächenpool“ erst nach Stadtentwicklungsplan

Bild: Martin Strohal

Von Martin Strohal | 19.05.2022 11:12 | 3 Kommentare

Jede Stadt oder Gemeinde in der Region Karlsruhe muss die Flächen auf ihrem Gebiet nennen, auf denen sie sich die Entwicklung von Neubaugebieten für Wohnen oder Gewerbe vorstellen kann. Der Regionalverband erstellt daraus einen Flächennutzungsplan. Stutensee hat seine Flächen bereits 2019 beschlossen. Im Bereich Blankenloch und Büchig wurden dabei allerdings keine konkreten Flächen benannt, sondern nur eine Gesamtgröße, die für Neubaugebiete genutzt werden soll, bezeichnet als „Flächenpool“. Bis Ende 2022 müssen hier konkrete Flächen zugeordnet werden. Nun will die Verwaltung die Erstellung des Stadtentwicklungsplans abwarten.

Teil der ursprünglich für den Flächennutzungsplan angemeldeten Flächen war auch die Hälfte des Lachwalds bei Büchig. Hier hätte ein Wohngebiet entstehen können. Nach dem Bürgerentscheid im Jahr 2018, hat die Stadt sämtliche Flächen in Blankenloch und Büchig zurückgezogen und daraus den Pool mit etwa 16 Hektar Größe geschaffen.

Bei der Planung der weiteren Entwicklung Stutensees soll nun die Bevölkerung einbezogen werden. „Stadtentwicklungsplan 2035“ (STEP) heißt das Vorhaben, das der Gemeinderat im vergangenen Jahr beschlossen hat. Coronabedingt konnte die Bürgerbeteiligung noch nicht durchgeführt werden.

Die Frist zur Benennung konkreter Flächen für den Flächenpool läuft bis Ende 2022. Entsprechend kam für einige Mitglieder des Gemeinderats der Beteiligungsprozess auch zu spät. Auch die frühere Baubürgermeisterin Sylvia Tröger hatte dafür plädiert, die Flächennutzung abzukoppeln und vorab zu diskutieren. Für den Flächenpool sei es bereits fünf nach zwölf, sagte sie zu ihrem Abschied.

Nun heißt es von der Stadtverwaltung, dass auch eine Fristverlängerung möglich sei. Sie sehe in der künftigen Siedlungsentwicklung einen zentralen Baustein für Stutensee. „Konkrete Entscheidungen zum Flächenpool erfolgen erst im Anschluss an den Stadtentwicklungsprozess, so dass alle maßgeblichen Aspekte berücksichtigt werden können“, teilt Lukas Lang, Pressesprecher der Stadtverwaltung auf Anfrage von meinstutensee.de mit. Eine Fristverlängerung beim Regionalverband sei noch nicht beantragt, werde aber bei Bedarf ins Auge gefasst.

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