Livestream von Ratssitzungen – erlaubt oder nicht?

Gemeinderatssitzung im Bürgersaal (Archiv)

Bild: Stadt Stutensee

Von Martin Strohal | 28.02.2021 9:44 | 4 Kommentare

Anfang Februar fand in Stutensee die erste Sitzung des Gemeinderats als reine Videokonferenz statt – allerdings nur für die Stadträte. Die interessierten Bürger mussten der Übertragung im Rathaus beiwohnen. Eine Teilnahme am heimischen PC per Livestream war nicht vorgesehen. Als Hinderungsgründe benennt die Stadtverwaltung die mögliche rechtliche Anfechtbarkeit der Beschlüsse sowie den Datenschutz.

Ähnlich verhält es sich mit Sitzungen der Ortschaftsräte in Friedrichstal, Spöck und Staffort. Sitzungen fanden seit der Sommerpause nur zwei bzw. drei statt. In Spöck und Staffort jeweils eine davon öffentlich. Ansonsten sei es nur um Sachstandsberichte gegangen, so die Stadtverwaltung. „Über die Sachstandsberichte berichten die Ortsvorsteherin bzw. die Ortsvorsteher transparent und ausführlich über die Stutensee-Woche.“

Warum die Sitzungen dieser Gremien, bei denen Beschlüsse eine weitaus geringere Tragweite haben als bei Gemeinderatssitzungen nicht online für die Bürger zugänglich sind? Hier verweist die Verwaltung wie auch bei Gemeinderatssitzungen auf die kommunalen Spitzenverbände und den Landesdatenschutzbeauftragten.

„Gemeinderäte sind möglicherweise eingeschüchtert“

Norbert Brugger ist Dezernatsleiter beim Städtetag Baden-Württemberg, einem der kommunalen Spitzenverbände. Er kenne das Thema seit über zehn Jahren, berichtet er im Gespräch mit meinstutensee.de. Grundsätzlich sieht er – wie die Stadtverwaltung Stutensee – Unwägbarkeiten. Auch wenn es inzwischen einige Städte und Gemeinden gebe, die per Podcast oder Livestream die Öffentlichkeit einbinden. Die Änderung der Gemeindeordnung vergangenen Mai, um in besonderen Fällen überhaupt Sitzungen per Videokonferenz zuzulassen, sei rechtliches Neuland. Es gebe noch keine richterlichen Urteile dazu. Livestreams ließen sich derzeit auch nicht per Hauptsatzung regeln, so Brugger. Er verstehe, dass es den Bürgern seltsam vorkommen könne, zur Teilnahme an einer Videokonferenz in das Rathaus zu müssen. „Aber Gemeinderäte sind Ehrenamtspolitiker“, so Brugger. Diese seien nicht professionell geschult in ihrem Auftreten und deshalb eingeschüchtert, wenn ihre Wortmeldung live in die ganze Welt übertragen werde. Und das dürfe auf keinen Fall sein. Brugger sieht aber, dass sich die Einstellung in der Bevölkerung zur Öffentlichkeit in den letzten Jahren gewandelt habe. Das müsse die gesetzliche Regelung abbilden. Ein entsprechender Antrag der SPD im Landtag sei abgelehnt worden. Sein Verband bleibe jedoch dran am Thema, auch wenn Bayern nun möglicherweise an Baden-Württemberg vorbeiziehe.

„Aus Gründen des Infektionsschutzes geboten“

Die Änderung der Gemeindeordnung, die Sitzungen per Videokonferenz zulassen soll, wurde im Mai im Landtag beraten und beschlossen. Der Antrag der SPD, auf den sich Brugger bezieht, sollte folgenden Satz ergänzen: „Die Hauptsatzung kann bestimmen, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen durch die Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig sind.“ Die SPD begründete dies damit, dass die Übertragung von Sitzungen dann in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt werden könne. „Bislang ist eine Übertragung nur dann möglich, wenn dem kein Ratsmitglied widerspricht“, so die SPD in ihrem Antrag. Der Antrag wurde vom Landtag mehrheitlich abgelehnt.

Auch die FDP/DVP-Fraktion hatte diesen Aspekt per Antrag in das Gesetz einbringen wollen. Sie forderte: „Die Gemeinden dürfen mit der Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen öffentliche Sitzungen zusätzlich im Internet übertragen.“ Damit solle die Zahl der Zuschauer, die sonst alle in einem Raum die Sitzung verfolgen müssten, möglichst reduziert werden, was gerade aus Gründen des Infektionsschutzes geboten sei. Über die Internetübertragung solle die Gemeinde entscheiden können, zusätzlich zur Übertragung vor Ort zur Wahrung der Öffentlichkeit. Auch dieser Antrag wurde im Landtag mehrheitlich abgelehnt.

„Livestream auch jetzt schon möglich“

Die kommunalpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Ute Leidig, stellte in der Debatte über die Gesetzesänderung im Landtag fest: „Die Kommunen entscheiden, ob sie per Livestream eine Übertragung der Sitzung – natürlich unter Wahrung des Datenschutzes – vornehmen. Das ist auch jetzt schon möglich; dafür braucht es die von der FDP/DVP geforderte Ergänzung nicht.“

Die meisten Parteien – und ebenso die Pressestelle des Innenministeriums – scheinen sich einig zu sein, dass Livestreams von kommunalen Sitzungen möglich sind, unabhängig davon, ob diese per Videokonferenz stattfinden. Explizit ist das in der Gemeindeordnung nicht thematisiert. Das ist der Punkt, auf den die Skeptiker von Städtetag und Stadtverwaltung verweisen, die mit den möglichen rechtlichen Konsequenzen umgehen müssen.

„Entscheidend ist der Datenschutz“

Leidig erklärt in ihrer Antwort auf Anfrage von meinstutensee.de, dass „ein Livestream einer Gemeinderatssitzung nicht explizit durch die Gemeindeordnung geregelt werden muss“. Ihr zufolge sei ein Livestream einer öffentlichen Sitzung auch schon vor Corona und vor Einführung des §37a möglich. Entscheidend sei hier der Datenschutz. So müssen alle Ratsmitglieder einer Übertragung ihres Bildes ins Internet zustimmen. „Im §37a ist konkret geregelt, dass bei einer digitalen Ratssitzung (egal ob hybrid oder rein digital) immer eine Übertragung der Sitzungen in einen geeigneten öffentlichen Raum gewährleistet sein muss“, so Leidig weiter. Dies ermögliche es ihr zufolge allen Bürger:innen, der Sitzung zu folgen, ganz unabhängig vom Besitz digitaler Endgeräte. Zusätzlich sei ein öffentlicher Live-Stream im Internet möglich. Dieser setze aber „nach wie vor die Zustimmung aller Gemeinderät:innen voraus“.

In Stutensee sind die Gemeinderatsmitglieder bislang nicht nach ihrer Zustimmung gefragt worden, wie aus den Reihen des Gremiums zu hören ist. Einige Fraktionen hatten sogar beantragt, einen Livestream durchzuführen. „Ich denke, wir sollten da mutiger sein“, meint beispielsweise Nicole LaCroix (CDU/FDP-Fraktion). Im Notfall müsse eben mal ein Beschluss wiederholt werden.

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