Bei dem folgenden Text handelt es sich um den Leserbrief von Gerhard Scheuriker aus Friedrichstal. Der Inhalt gibt die Meinung des Verfassers wieder, nicht die der Redaktion.
Seit ein paar Monaten bin ich stolzer Besitzer eines Elektrofahrrades. Ich habe mir das Fahrzeug zugelegt, um mein Auto weniger zum Pendeln ins Geschäft nutzen zu müssen. Damit mein innerer Schweinehund so wenig Ausreden wie möglich hat, habe ich mir ein S-Pedelec gekauft. Es hat Tageslicht, ein Außenspiegel, eine Bremsleuchte, eine Hupe, ein Nummernschild und unterstützt bis zu 45 km/h meine Beinarbeit. Toll, denn so bin ich nur fünf Minuten langsamer als mit dem Auto. Der einzige Nachteil dieses Verkehrsmittels ist, dass man damit innerorts wie außerorts nur auf der Straße oder für Mopeds (Kleinkrafträder) zugelassenen Wegen fahren darf. Kein Problem dachte ich. Zuerst einmal habe mich informiert, welche Verkehrsschilder für mich Wege ausschließen und zulassen. Leider sind Fahrradwege strikt für mich verboten. Klar macht auch Sinn, ein Moped, das 40 km/h, fährt muss ja auch auf die Straße.
Meine Strecke verläuft zwischen Friedrichstal und Bruchsal. So im ersten Blick kein Problem. Eine große Teilstrecke kann mit einem S-Pedelec neben der Straße befahren werden. Das Stück über die Autobahnbrücke bis kurz vor Bruchsal ist jedoch eine kombinierter Fahrrad- und Fußgängerweg. Also darf ich hier nur auf der Straße fahren.
Jetzt sieht das S-Pedelec wie ein Fahrrad aus. Dieser spezielle Umstand führt dazu, dass sehr viele Verkehrserzieher diverse Methoden entwickeln, mich auf „mein Fehlverhalten“ hinzuweisen. Schimpfen kann ich ja noch verstehen. Nicht jeder kennt die Verkehrsregeln ganz genau. Schwierig ist es, wenn die 1,5 Meter beim Überholen nicht eingehalten werden, man angehupt oder bei laufender Fahrt in ein Erziehungsgespräch verwickelt wird.
Zum Tatbestand der Erzieher gehört also Gefährdung, die Verletzung von Verkehrsregeln und versuchte Nötigung.
- Das Hupen dient dazu, jemanden auf eine Gefahr hinzuweisen, hupt man und gefährdet (erschreckt) jemanden damit, beträgt das Bußgeld 10 €.
- Außerorts muss beim Überholen eines anderen Verkehrsteilnehmers ein Mindestabstand von 1,5 Meter gewährleistet sein. Bei Unterschreitung ohne jegliche Gefährdung beträgt das Bußgeld 30 €.
- Jemanden bei laufender Fahrt eine Moralpredigt zu halten, grenzt an Nötigung, was einem Offizialdelikt entspricht, was wiederum eine Freiheitsstrafe zur Folge haben könnte.
Hier noch eine kleine Rechenhilfe was 1,5 Meter Seitenabstand bedeuten: Eine deutsche Fahrbahn ist zwischen 2,75 und 3,75 Meter breit. Ein Auto ist im Schnitt 2,5 Meter, das S-Pedelec ca. 0,5 Meter breit. Um 1,5 Meter Seitenabstand einzuhalten, muss der Fahrer des PKWs über den Mittelstreifen hinausfahren, da 2,5 + 1,5 + 0,5 m = 4,5 Meter ergibt.
Mir ist klar, dass – wenn etwas so aussieht wie ein Fahrrad, aber ein Kleinkraftrad ist – es zu Missverständnissen kommen kann. Ich frage mich nur, warum kommen diejenigen, die einen erziehen wollen, nicht auf den Gedanken, dass es Gründe gibt, warum jemand die Straße benutzt? Warum sollte ich mich ohne Grund auf der für mich gefährlicheren Straße bewegen, anstatt auf einem fast leeren Radweg? Hier würde ich mich über mehr gesunden Menschenverstand freuen. Was vielleicht hilft: ein „Fahrrad“ mit Nummernschild muss auf der Straße fahren. Also Augen auf, das Nummernschild ist an der gleichen Stelle, wie bei den anderen Krafträdern.
Ich hoffe der Brief dient dazu mehr Wissende auf die Straßen zu bringen oder zumindest mehr gelassene Erzieher :-).
Gerhard Scheuriker
Bildquellen:
- S-Pedelec: Gerhard Scheuriker
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