Nur vereinzelt Verstöße gegen Corona-VO

Bild: Thomas Riedel

Von Sofie Wirth | 15.04.2020 10:00 | 2 Kommentare

Der Gemeindevollzugsdienst zieht positive Bilanz nach regen Kontrollen auch über das Osterwochenende Stutensee. Es soll nur vereinzelt Verstöße gegen die Corona-Verordnung und die Allgemeinverfügung gegeben haben.

Das Ordnungsamt der Stadt Stutensee führt derzeit vor dem Hintergrund der geltenden Rechtsverordnungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) verstärkt Kontrollen im gesamten Stadtgebiet durch. Dabei werde insbesondere die Einhaltung der Vorgaben über den Aufenthalt im öffentlichen Raum, welcher derzeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet ist, rege kontrolliert.

Seit dem 9. April hat die Stadt Stutensee hierzu ergänzend auch eine Allgemeinverfügung speziell für die Baggerseen in den Stadtteilen Blankenloch, Spöck und Staffort erlassen: Zunächst bis zum 19. April ist das Verweilen im See- und Uferbereich mit den angrenzenden Liegeflächen sowie den Parkplätzen untersagt. Auch die untersagte Nutzung der geschlossenen Spiel- und Bolzplätze in ganz Stutensee werde strikt überwacht. Alle Kontrollen würden sowohl zur Tages- als auch zur Nachtzeit, sowie an Sonn- und Feiertagen stattfinden. Unterstützt wird das Ordnungsamt Stutensee dabei von weiteren städtischen Mitarbeitenden, derzeit seien insgesamt 15 Personen jeweils im Wechsel im Einsatz.

„Die Kontrollen, zuletzt auch über die Osterfeiertage, haben erfreulicherweise gezeigt, dass sich die angetroffenen Personen sehr   diszipliniert verhalten“, erklärt Ordnungsamtsleiter Thomas Schoch.   Grund zum Einschreiten habe es nur in sehr wenigen Fällen gegeben. Die intensivierten Kontrollen werde man zunächst auch weiterhin beibehalten. „Wir appellieren an die Vernunft aller Einwohnerinnen und Einwohner, die derzeit geltenden Regeln auch weiterhin zu beachten, bis anderweitige Verhaltensweisen bekanntgegeben werden“, so Schoch.

Die Stadtverwaltung bittet zudem darum, den Mindestabstand von 1,5m auch beim Radfahren im Begegnungsverkehr mit anderen Radfahrern oder Fußgängern einzuhalten . Dieser sei beim Nebeneinanderfahren oftmals nicht gegeben.

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