Stutensee wird die Friedhofsgebühren zum kommenden Jahreswechsel und dann noch einmal in zwei Jahren erhöhen. Ziel ist es, den Zuschuss-Anteil der Stadt zu reduzieren.
Bestattungen und damit die Nutzung der Stutenseer Friedhöfe kosten Geld – gleich ob Erdbestattung, Urnengrab oder in einer anderen Form. Bislang decken die Gebühren lediglich 34 Prozent der tatsächlichen Kosten. 66 Prozent der Kosten tragen also die Stadt und damit die Allgemeinheit. Dieser Anteil ist zu hoch, wie die Gemeindeprüfungsanstalt bereits im Jahr 2014 bemängelte.
„Die Stadt ist in der Pflicht, ihre Kosten in erster Linie durch Gebühren zu decken“, so Oberbürgermeisterin Petra Becker. Der sogenannte Kostendeckungsgrad, also wie weit die Kosten durch Gebühren gedeckt werden, liege bei anderen Großen Kreisstädten im Umland bei 78 Prozent. Die Stadt schlage deshalb eine Anhebung der Gebühren in zwei Schritten vor: Von jetzt 34 Prozent Kostendeckungsgrad auf 60 Prozent zum Jahreswechsel, zwei Jahre später auf 70 Prozent.
Die Kosten für die 20-jährige Nutzung eines Reihengrabes beispielsweise würden dadurch von 1.600 Euro (aktuell) auf 2.710 Euro (2020) und dann 3.030 Euro (2022) steigen.
„Das ist für die Bürger eine übermäßigte Belastung“, befand Stadtrat Lutz Schönthal (CDU). Die Erhöhung sei zu hoch, dem könne seine Fraktion nicht zustimmen. Er schlug mehrere kleine Schritte über sechs bis sieben Jahre vor. „Unsere Friedhöfe sind zu teuer“, ergänzte Ansgar Mayr. Nach der Erhöhung sei man bei den absoluten Kosten Spitzenreiter. „Wir müssen an die Kostenstruktur ran, bevor wir die Gebühren erhöhen.“
„Gebührenerhöhungen sind immer unpopulär“, stellte Klaus Mayer (Freie Wähler) fest. Aktuell zahle aber die Allgemeinheit zwei Drittel der Kosten für eine persönliche Dienstleistung. „Das können wir nicht weiter in dem Maß subventionieren.“ Er sprach sich zudem gegen den Vorschlag vieler kleiner Schritte aus, sonst sehe es so aus, als würde jedes Jahr aufs Neue erhöht.
„Wir haben die Gebühren seit 12 Jahren nicht erhöht“, so Ludwig Streib (Grüne). Arme Menschen würden sowieso einen Zuschuss für Bestattungen erhalten, die würde die Erhöhung nicht treffen.
„Es war ein Fehler, so lange nichts getan zu haben“, meinte Wolfgang Sickinger (SPD). Der Sprung sei seiner Fraktion jedoch auch zu groß, weshalb er seine Ablehnung ankündigte. Vielmehr solle man auch über Nutzungsdauern nachdenken, zum Beispiel 20 statt 25 Jahre.
Er habe viele Zahlen im Umland verglichen, sagte Marius Biebsch (Junge Liste). Bruchsal und Karlsruhe hätten viel mehr Friedhöfe als Stutensee und würden trotzdem günstiger arbeiten. Deshalb lehne er eine Erhöhung ab.
Mit den Stimmen von Grünen und Freien Wählern wurde die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung in zwei Schritten letztlich beschlossen.
Zudem tritt eine überarbeitete Friedhofssatzung in Kraft. Die Grünen hatten beantragt, auch das Verbot von Pestiziden und Herbiziden darin aufzunehmen sowie, dass die Leichenbekleidung innerhalb der Ruhezeit verrotten können müsse. Beides wurde mehrheitlich abgelehnt. Das Verbot von Pestiziden und Herbiziden stellte zwar niemand in Frage; das sei jedoch bereits im Pflanzenschutzgesetz geregelt. Eine Doppelregelung sei nicht sinnvoll. Was die Leichenbekleidung angeht, so will diese Entscheidung die Mehrheit der Gemeinderäte aus Pietätsgründen den Hinterbliebenen oder dem letzten Willen des Verstorbenen überlassen.
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