Die von unseren Leserinnen und Lesern unterhalb unserer Artikel abgegebenen Kommentare treffen nicht bei jedem auf Wohlgefallen. Da wir schon mehrfach von einzelnen Stutenseer Lokalpolitikern aufgefordert worden sind, härter durchzugreifen oder die Kommentarfunktion am besten ganz abzuschalten, wollen wir dazu gerne Stellung nehmen. Ebenso zu dem Thema „Klarnamenpflicht“, die mindestens genauso häufig gefordert wird.
Kommentare und Moderation
Mit dem Eingreifen in Kommentare sind wir sehr zurückhaltend. Wir moderieren dort, wo Personen persönlich angegriffen werden (beispielsweise durch Namensspielereien oder durch das Unterstellen persönlicher Vorteilsnahme). Außerdem haben wir auch schon mehrfach zur Sachlichkeit aufgerufen und darum gebeten, Unterstellungen zu unterlassen. Informationen komplett aus den Kommentaren zu tilgen, ist üblicherweise nicht zielführend, weil dann erst recht die Aufmerksamkeit darauf gezogen wird (siehe Streisand-Effekt). Wir möchten den Stutenseern eine Plattform anbieten, um sich über unsere Artikel – und damit über das, was in Stutensee passiert – austauschen zu können. Wie im echten Leben gibt es dabei Leute, die sich eher dezent ausdrücken, und solche, die emotional alles rauslassen und dabei evtl. auch bewusst oder unbewusst Falschinformationen verbreiten. Das beste Mittel dagegen ist die Gegenrede. Wer es besser weiß, möge bitte auf den Fehler hinweisen. Es ist nicht unsere Aufgabe, die Kommentare auf Wahrheitsgehalt zu prüfen.
Bei strafrechtlich relevanten Äußerungen („Hate Speech“) gegen Einzelne oder Gruppen greifen wir natürlich durch. Wichtig sind hier die EU-Menschenrechtskonvention, das Grundgesetz und der Volksverhetzungsparagraph. Auf dieser Basis haben wir in den vergangenen Jahren bereits Kommentare auf unserer Facebook-Seite gelöscht und Nutzer von der Diskussion ausgeschlossen. Uns ist das Recht auf Meinungsfreiheit (Art. 5, GG) sehr wichtig. Diese wird natürlich beschränkt dadurch, wenn sie die Rechte anderer tangiert.
Die rechtliche Situation
Ein kurzer Ausflug zur rechtlichen Situation: Der eine oder andere mag bereits vom „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) gehört haben, das seit diesem Jahr in Kraft ist. Hier ist geregelt, dass Anbieter möglicherweise rechtswidrige Inhalte von sich aus löschen müssen. Dieses Gesetz trifft auf uns nicht zu:
[su_quote cite=“§1 (1), NetzDG“] Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke). Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes.[/su_quote]
meinstutensee.de ist kein soziales Netzwerk, sondern ein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot.
Vielmehr ist für uns das Telemediengesetz (TMG) relevant. Danach sind wir nicht verpflichtet, Kommentare (fremde Inhalte) zu überwachen:
[su_quote cite=“§7 Abs. 2 TMG“] Diensteanbieter im Sinne der §§ 8 bis 10 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.[/su_quote]
Wenn wir aber auf einen nicht legalen Kommentar hingewiesen werden und die Einschätzung teilen, müssen wir ihn natürlich umgehend entfernen bzw. bearbeiten.
[su_quote cite=“§ 10 TMG“]Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.[/su_quote]
Informieren Sie uns also bitte unverzüglich, wenn Sie auf strafrechtlich relevante Inhalte bei uns stoßen. Dann werden wir diese umgehend entfernen.
Klarnamenpflicht
Vielfach wurde an uns der Wunsch herangetragen, doch eine Klarnamenpflicht einzuführen. Schon alleine die Tatsache, dass das rein technisch sehr schwierig umzusetzen wäre – außer wir suchen jeden Nutzer persönlich auf und lassen uns seinen Ausweis zeigen -, sprechen auch andere Gründe dagegen. Zum Beispiel das bereits oben genannte Telemediengesetz:
[su_quote cite=“§13 (6) TMG“]Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.[/su_quote]
Zudem ist es nicht so, dass sich hinter Pseudonymen nur „böse Pöbler“ verbergen, sondern durchaus auch Nutzer, die durch offene Meinungsäußerungen private oder berufliche Nachteile befürchten. Zumal eine Zuordnung auch noch nach Jahren möglich wäre. Keine Frage, dass es sich besser diskutieren lässt, wenn man weiß, mit wem man spricht. Bringt eine Person unter Pseudonym jedoch sinnvolle Fragen oder Argumente hervor, sollte man sich mit diesen auseinandersetzen. Dafür ist der Name nicht relevant. Wie die FAZ bereits vor einigen Jahren berichtete, ist es ein Trugschluss, dass eine Klarnamenpflicht zu einem besseren Umgangston führt.
Aktualisierung: In der ersten Fassung des Textes wurde in der Einleitung auch die Stadtverwaltung erwähnt. Das ist nicht korrekt, dafür bitten wir um Entschuldigung.
Bildquellen:
- Kommentar Diskussion: Tumisu/pixabay.com
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