Leserbrief: Feiertag „ertränkt“

Von Redaktion meinstutensee.de | 21.09.2014 14:32 | Keine Kommentare

In unserem Bundesland gibt es, was viele nicht wissen, ein Feiertagsgesetz. In der Regel werden so Sonn- und Feiertage geschützt; der 3. Oktober aber wurde ausgenommen: Es darf gefeiert werden. Warum? Weil die deutsche Wiedervereinigung eine lustige Sache ist, oder eine, die man nüchtern nicht aushalten kann oder…? Ein Blankenlocher Veranstalter freut sich besonders über diese Ausnahme: Noch mehr Umsatz, noch mehr Party. Die Mehrheit der Bürger freut sich nicht über Lärm und Alkoholmissbrauch und muss schweigend hinnehmen, dass vor Ort Kultur „ertränkt“ wird.

Sebastian

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