Auch Stutensee hat sich über das Wochenende in eine herrliche Winterlandschaft verwandelt. Jedoch kommen dabei auch für die Bürger und Bürgerinnen besondere Pflichten zu.
Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21.00 Uhr.
Die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege können Sie im Bürgerbüro Friedrichstal, Berliner Allee 42, abholen oder in der Ortsrechtssammlung auf der Website der Stadt Stutensee abrufen.
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